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Braucht meine Privatyacht ein Mülltagebuch?

Wann Ihre Privatyacht ein Mülltagebuch braucht, was sich mit der Grenze von 100 GT geändert hat und wie die Crew Müllabgaben dokumentiert und Belege aufbewahrt.

ManagementVeröffentlicht am 31. Oktober 20268 Min. Lesezeit

Entscheidend ist die Raumzahl, nicht die Länge der Yacht

Nehmen Sie das Schiffsmesszeugnis zur Hand, bevor Sie einen weiteren Ordner für vorgeschriebene Unterlagen kaufen. Die Bruttoraumzahl erfasst den umbauten Raum anhand einer vorgeschriebenen Berechnung. Sie ist weder die Verdrängung noch die Tragfähigkeit oder das Gewicht der Yacht im Travellift. Eine Angabe wie „95-Tonnen-Yacht“ in einem Verkaufsexposé beantwortet die Frage daher nicht.

Prüfen Sie in der Praxis Folgendes:

  • Ab 100 GT: Klären Sie vor dem Auslaufen, ob ein Mülltagebuch vorgeschrieben ist, einschließlich etwaiger Vorschriften des Flaggenstaats für rein nationale Fahrten.
  • Unter 100 GT: Prüfen Sie, ob die Yacht für 15 oder mehr Personen zugelassen ist und internationale Reisen unternimmt.
  • Ausschließlich private Nutzung: Gehen Sie nicht davon aus, dass die Pflicht dadurch entfällt. Anlage V gilt für Sport- und Freizeitfahrzeuge ebenso wie für gewerblich betriebene Schiffe.

Die Vorschrift bezieht sich auf Personen, nicht nur auf zahlende Gäste. Legen Sie der Flaggenverwaltung das tatsächliche Zeugnis und die zugelassene Gesamtpersonenzahl vor, statt lediglich zu fragen, ob eine „Yacht für zwölf Gäste“ darunterfällt.

Für amerikanische Eigner ist eine Unterscheidung wichtig. Das Merkblatt der United States Coast Guard nennt Schiffe ab 100 GT, die Häfen eines anderen Vertragsstaats von Anlage V anlaufen, sowie Schiffe mit einer Zulassung für 15 oder mehr Personen auf solchen Reisen. Die britischen Leitlinien sehen die Pflicht ab 100 GT für diese Größenklasse dagegen ohne Einschränkung auf internationale Reisen vor. Bei einer ausschließlich nationalen Route ist deshalb eine flaggenspezifische Klärung erforderlich, keine pauschale Befreiung.

Lassen Sie die Anwendung auf Ihre Yacht, deren Flagge und die geplante Route von einem qualifizierten Schifffahrtsberater bestätigen.

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Aushang, Müllbehandlungsplan und Mülltagebuch erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Ein Aushang zur Müllentsorgung erklärt die Regeln. Ein Müllbehandlungsplan beschreibt, wie auf dieser konkreten Yacht mit Abfällen umgegangen wird. Das Mülltagebuch dokumentiert, was tatsächlich geschehen ist. Keines dieser Dokumente ersetzt eines der anderen.

Der Aushang ist nach Anlage V ab einer Länge über alles von 12 Metern vorgeschrieben. Ein Müllbehandlungsplan ist ab 100 GT oder bei einer Zulassung für 15 oder mehr Personen erforderlich. Eine Yacht unterhalb der Grenze für das Mülltagebuch kann daher dennoch einen Aushang und gegebenenfalls auch einen Müllbehandlungsplan benötigen.

Der Plan muss zu Ihrer Yacht passen. Er sollte die verantwortliche Person benennen und beschreiben, wie Abfälle vermieden, gesammelt, gelagert, behandelt und entsorgt werden. Die Verfahren müssen die tatsächlich an Bord vorhandene Ausrüstung und die verfügbaren Lagermöglichkeiten berücksichtigen.

Zu den hilfreichen Angaben in diesem Arbeitsdokument gehören:

  • In welchem Staufach getrennt gesammelte Kunststoffe und Verpackungen aufbewahrt werden.
  • Wo Lebensmittelabfälle bis zur nächsten Abholung an Land lagern.
  • Wie gebrauchtes Speiseöl auslaufsicher aufbewahrt wird.
  • Wer vor einem längeren Aufenthalt vor Anker die Abholung organisiert.
  • Wer dem Kapitän den Übernahmebeleg übergibt.

Ein kopierter Plan, der eine an Bord gar nicht vorhandene Verbrennungsanlage beschreibt, ist mehr als nur schlampige Dokumentation. Er verweist die Crew auf ein Verfahren, das sie nicht befolgen kann. Gehen Sie vor der Freigabe der Unterlagen den gesamten Weg vom Abfalleimer in der Pantry bis zur Übergabe an Land mit der Person durch, die die Säcke tatsächlich trägt.

Dokumentieren Sie die Entsorgung, nicht jeden Gang zum Abfalleimer

Das Mülltagebuch erfasst Entsorgungsvorgänge: die Abgabe von Müll an Land, die Übergabe an ein anderes Schiff, zulässige Einleitungen ins Meer und abgeschlossene Verbrennungsvorgänge. Auch unfallbedingte oder außergewöhnliche Verluste müssen eingetragen werden. Es ist nicht als Tagebuch für jeden Kaffeebecher gedacht, der an Bord im Abfalleimer landet.

Bei einer regulären Abgabe an Land halten Sie Folgendes fest:

  • Datum und Uhrzeit.
  • Den übernehmenden Hafen, die Auffangeinrichtung oder das übernehmende Schiff.
  • Die abgegebenen Müllkategorien.
  • Das geschätzte Volumen jeder Kategorie in Kubikmetern.
  • Die Unterschrift des verantwortlichen Offiziers.

Nehmen Sie die Einträge zeitnah vor. Der verantwortliche Offizier unterschreibt den Eintrag, der Kapitän jede vollständig ausgefüllte Seite. Das sind zwei getrennte Kontrollen: Die Unterschrift des Kapitäns am Seitenende ersetzt keine fehlenden Unterschriften bei den einzelnen Vorgängen darüber.

Verlangen Sie einen Übernahmebeleg mit Angaben zur Yacht, zum Datum, zu den Müllkategorien und zur Menge. Legen Sie ihn beim zugehörigen Eintrag ab. Halten Sie Mülltagebuch und Übernahmebelege an Bord jederzeit griffbereit und bewahren Sie sie mindestens zwei Jahre nach dem letzten Eintrag auf.

Bei den Mengen ist eine einheitliche Methode wichtiger als Scheingenauigkeit. Kennzeichnen Sie die Lagerbehälter mit ihrem Fassungsvermögen und legen Sie fest, wie die Crew Teilfüllungen schätzt. Anlage V sieht geschätzte Volumenangaben vor. Behandlung und Verdichtung können diese Volumina verändern, deshalb sollte die Methode auch beim Wachwechsel nachvollziehbar bleiben.

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Eine 28-Meter-Yacht: So kann eine Abgabe aussehen

Nehmen wir als Beispiel eine private Motoryacht von 28 Metern Länge und 145 GT, die mit vier Crewmitgliedern und acht Gästen von Antibes zu italienischen Häfen fährt. Die Gesamtzahl von zwölf Personen hebt die Pflicht aufgrund der Raumzahl nicht auf. Auf dieser Yacht sollte alles rund um das Mülltagebuch vor dem Auslaufen aus Frankreich geregelt sein.

Angenommen, die Crew gibt folgende getrennt gesammelten Abfälle bei einer Auffangeinrichtung ab:

  • Kunststoffe: zwei Säcke mit jeweils 60 Litern Nennvolumen, beide etwa zu drei Vierteln gefüllt, ergeben 90 Liter oder 0,09 m³.
  • Lebensmittelabfälle: ein 40-Liter-Behälter, etwa zur Hälfte gefüllt, ergibt 20 Liter oder 0,02 m³.
  • Haushaltsabfälle: ein 60-Liter-Behälter mit Glas und Papier, etwa zur Hälfte gefüllt, ergibt 30 Liter oder 0,03 m³.
  • Gebrauchtes Speiseöl: ein separater 5-Liter-Behälter, ergibt 0,005 m³.

Die geschätzte Gesamtmenge beträgt 145 Liter beziehungsweise 0,145 m³. Im Eintrag sollte die Aufschlüsselung nach Kategorien jedoch erhalten bleiben, statt alles auf „vier Säcke“ zu reduzieren. Diese Mengen dienen als Beispiel und sind keine Prognose des täglichen Müllaufkommens.

Das Crewmitglied, das die Entsorgung organisiert, sollte den Beleg bei der Übergabe anfordern, nicht erst nach dem Ablegen. Der Kapitän kann den Eintrag dann mit dem Beleg abgleichen, solange die Einzelheiten noch präsent sind.

Gefährliche Werkstattabfälle gehören nicht in dieses einfache Beispiel für Haushaltsabfälle. Fragen Sie die Auffangeinrichtung, wie Batterien, Farbreste und verunreinigte Materialien angeliefert werden sollen, bevor Sie diese über die Gangway an Land bringen. Nehmen Sie diese Vorgaben in die Entsorgungsabläufe der Yacht auf, statt einem Deckhand die Klärung neben den Müllcontainern zu überlassen.

Ein Mülltagebuch ist keine Erlaubnis zur Entsorgung auf See

Grundsätzlich ist das Einbringen von Müll ins Meer verboten, sofern keine ausdrückliche Ausnahme greift. Gewöhnliche Kunststoffe, Glas, Papier und Speiseöl dürfen nicht allein deshalb über Bord gegeben werden, weil die Yacht einen bestimmten Abstand zur Küste erreicht hat.

Für Lebensmittelabfälle gelten begrenzte Ausnahmen. Außerhalb von Sondergebieten und arktischen Gewässern dürfen ordnungsgemäß zerkleinerte Lebensmittelabfälle während der Fahrt in mindestens drei Seemeilen Entfernung vom nächstgelegenen Land und so weit entfernt wie praktisch möglich ins Meer eingebracht werden. Für unzerkleinerte Lebensmittelabfälle beträgt der Mindestabstand unter diesen Bedingungen zwölf Seemeilen.

Innerhalb von Sondergebieten ist die übliche Ausnahme für Lebensmittelabfälle enger gefasst: Die Abfälle müssen zerkleinert sein, die Yacht muss sich in Fahrt befinden, und die Einleitung muss mindestens zwölf Seemeilen vom nächstgelegenen Land entfernt sowie so weit entfernt wie praktisch möglich erfolgen. Zerkleinerte Abfälle müssen ein Sieb mit Öffnungen von höchstens 25 Millimetern passieren können. Zusätzliche Anforderungen können gelten.

Machen Sie aus diesen Entfernungen keine automatische Anweisung zur Einleitung. Für Fahrten in Küstennähe ist eine sinnvolle Daueranweisung, Abfälle bis zur Abgabe an Land an Bord zu behalten, sofern der Kapitän nicht sämtliche geltenden Bedingungen geprüft hat. Ein Abfallzerkleinerer in der Pantry ist Ausrüstung, keine Genehmigung.

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Beheben Sie diese Fehler vor dem nächsten Auslaufen

Der erste Fehler ist, sich auf eine Checkliste aus der Zeit vor 2024 zu verlassen, nach der das Mülltagebuch erst ab 400 GT vorgeschrieben ist. Die Absenkung auf 100 GT trat am 1. Mai 2024 in Kraft. Eine solche Checkliste eignet sich daher nicht, um die Anforderungen vor einer Abfahrt im Jahr 2026 zu prüfen.

Der zweite Fehler ist, eine gewöhnliche Tabellenkalkulation als zugelassenes elektronisches Mülltagebuch zu behandeln. Eine elektronische Aufzeichnung ist möglich, doch die britischen Leitlinien verlangen ein zugelassenes System, das den einschlägigen MARPOL-Richtlinien entspricht. Eine gemeinsam genutzte Datei zur internen Übersicht darf nicht stillschweigend zum gesetzlich vorgeschriebenen Original werden.

Der dritte Fehler ist, die Belegsammlung bis zur monatlichen Abrechnung aufzuschieben. Verankern Sie diese Aufgabe stattdessen im Entsorgungsablauf. Wer die Abholung beauftragt, sollte wissen, wer den Beleg entgegennimmt und wo er abgelegt wird.

Bitten Sie den Kapitän, vor der nächsten Reise mit dem Eigner folgende Schritte abzuarbeiten:

  1. Die bescheinigte Bruttoraumzahl, die zugelassene Personenzahl und die vorgesehenen Häfen mit den aktuellen Vorschriften des Flaggenstaats abgleichen.
  2. Bestätigen, dass das Mülltagebuch an Bord dem vorgeschriebenen Format entspricht oder dass für die elektronische Lösung die erforderliche Zulassung vorliegt.
  3. Die Lagerung und Abgabe von Abfällen gemeinsam mit der Crew durchgehen.
  4. Die jüngsten Einträge mit den Übernahmebelegen abgleichen und die Unterschriften auf vollständig ausgefüllten Seiten prüfen.
  5. Eine Übergabekontrolle festlegen, damit ein Ablösekapitän die Unterlagen sofort findet.

Und schließlich: Verschweigen Sie einen unfallbedingten Verlust nicht, indem Sie das Mülltagebuch leer lassen. Die geänderten Vorschriften verlangen unter anderem Angaben zu Uhrzeit, Position, Art des Mülls, geschätzter Menge, Ursache und getroffenen Vorsichtsmaßnahmen. Auch kleinere Fahrzeuge ohne Mülltagebuch müssen entsprechende Verluste im Logbuch dokumentieren. Halten Sie die Fakten fest, solange sie sich noch nachvollziehen lassen.

Kurz gefasst

  • Private Nutzung befreit eine Yacht nicht von Anlage V. Prüfen Sie die bescheinigte Raumzahl und die zugelassene Personenzahl.
  • Die frühere Grenze von 400 GT für das Mülltagebuch wurde zum 1. Mai 2024 auf 100 GT gesenkt. Klären Sie, wie Ihr Flaggenstaat die Vorschriften auf nationale und internationale Reisen anwendet.
  • Tragen Sie Entsorgungsvorgänge zeitnah ein, lassen Sie sich Übernahmebelege ausstellen und achten Sie auf alle vorgeschriebenen Unterschriften.
  • Halten Sie das Mülltagebuch und die Übernahmebelege an Bord vor und bewahren Sie sie mindestens zwei Jahre nach dem letzten Eintrag auf.

Allgemeine Information: Regeln, Steuern und Preise ändern sich und hängen von Ihrer Situation ab. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung von einem qualifizierten Berater beraten.

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