Deckt meine Yachtversicherung ein umfangreiches Refit ab?
Was Sie vor einem größeren Refit prüfen sollten: Zustimmung des Versicherers, Haftungsgrenzen der Werft, Auflagen für Heißarbeiten und die nötigen Unterlagen vor Arbeitsbeginn.
Beginnen Sie mit der Refit-Klausel, nicht mit der Verlängerungsbestätigung
Eine Bescheinigung, die den Versicherungswert der Yacht und das Ablaufdatum der Police ausweist, beantwortet die Frage nach dem Refit-Schutz nicht. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen, den Versicherungsschein und die Nachträge im Zusammenhang. Achten Sie besonders auf Abschnitte wie „Refit, Reparaturen und Heißarbeiten“, „Umbauten“ oder „Regressrechte“. Diese Bestimmungen können darüber entscheiden, ob der Versicherer das Werftrisiko überhaupt übernimmt.
Eine allgemeingültige Meldeschwelle gibt es nicht. Ein veröffentlichtes britisches Bedingungswerk verlangt für Refit-, Reparatur- oder Heißarbeiten mit Kosten von mehr als 25.000 £ eine Anzeige mindestens 14 Tage im Voraus. Außerdem fordert es einen Nachweis über die Haftpflichtversicherung der ausführenden Unternehmen und untersagt vertragliche Einschränkungen, die die Regressrechte des Versicherers beeinträchtigen. Dies ist ein Beispiel für eine vertragliche Bedingung, keine Regel, die für jede Yacht gilt.
Ein Yacht-Bedingungswerk vom Januar 2025 verfolgt einen anderen Ansatz: Die Erweiterung für Heißarbeiten verlangt eine vorherige Anzeige, vollständige Angaben zu den Arbeiten, fachkundiges und autorisiertes Personal sowie den Verzicht auf Vereinbarungen, die einen Regress gegen die Werft oder ihre Subunternehmer ausschließen. Eine kleine Schweißarbeit kann deshalb versicherungsseitig ebenso viel Aufmerksamkeit erfordern wie eine umfangreiche Erneuerung des Interieurs.
Reichen Sie die tatsächliche Leistungsbeschreibung ein. „Winterwartung in Palma“ ist keine brauchbare Beschreibung, wenn dabei Abgasstützen durchtrennt, Generatoren ausgebaut und die fest installierte Feuerlöschanlage vorübergehend außer Betrieb genommen werden.
Der Werftvertrag kann einen ansonsten guten Versicherungsschutz gefährden
Das kritische Dokument ist häufig das Buchungsformular, mit dem der Werfttermin gesichert wird. Die beigefügten Bedingungen können die Haftung der Werft begrenzen, den Eigner zur Freistellung der Werft verpflichten oder Ansprüche gegen beauftragte Unternehmen ausschließen. Wer solche Bestimmungen ohne Zustimmung des Versicherers unterschreibt, kann die Regulierung eines späteren Schadens gefährden.
Ein Regressverzicht schränkt die Möglichkeit des Versicherers ein, seine Entschädigungszahlung von einem verantwortlichen Dritten zurückzufordern. Für den Eigner mag dies eine reine Formalität sein. Aus Sicht des Versicherers wird damit ein möglicherweise wertvolles Rückgriffsrecht aufgegeben. Wer vertraglich die Haftung einer anderen Partei übernimmt, kann dadurch ein zusätzliches Deckungsproblem schaffen.
Markieren Sie vor Annahme des Angebots folgende Bestimmungen zur Prüfung:
- Die Haftungshöchstgrenze der Werft und die Frage, ob sie je Schadenfall oder für sämtliche Schäden zusammen gilt.
- Jeden Regressverzicht gegenüber der Werft, ihren Beschäftigten oder Subunternehmern.
- Freistellungsverpflichtungen bei Personenschäden, Umweltverschmutzung oder Schäden an benachbarten Schiffen.
- Gesonderte Bedingungen für Kranarbeiten, Lagerung, Schleppen und Probefahrten.
Standardverträge ersetzen diese Prüfung nicht. Der ICOMIA-Leitfaden für Refit-Verträge sieht ausdrücklich eine vom Eigner aufrechterhaltene Kasko- und Haftpflichtversicherung, Versicherungen der ausführenden Unternehmen und vereinbarte Regressverzichte vor. Dazu gehören auch Regelungen für Unternehmen, die der Eigner selbst beauftragt. Lassen Sie die rechtliche Wirkung und die versicherungsseitigen Folgen für Ihre Yacht von qualifizierten Beratern prüfen.
Die Versicherung der Werft ersetzt nicht Ihre eigene
Nach den im ICOMIA-Leitfaden beschriebenen Regelungen halten Eigner während des gesamten Refits den Versicherungsschutz für die Yacht und für die Haftung gegenüber Dritten aufrecht. Die ausführenden Unternehmen unterhalten dagegen Versicherungen für Ansprüche aus verschuldeten Schäden. Diese Absicherungen erfüllen unterschiedliche Zwecke. Ein Versicherungsnachweis der Werft ist keine Zusage, für jeden Schaden an der Yacht aufzukommen.
Fordern Sie den Nachweis so früh an, dass Deckungssummen und Bedingungen noch in die Wahl der Werft einfließen können. Bitten Sie Ihren Versicherungsberater, Folgendes zu prüfen:
- Die versicherte juristische Person stimmt mit der Werft überein, die den Vertrag abschließt.
- Die aufgeführten Betriebsstätten umfassen den tatsächlichen Arbeits- und Lagerort.
- Die versicherten Tätigkeiten schließen die geplanten Arbeiten ein.
- Die Police bleibt während des gesamten vorgesehenen Werftaufenthalts gültig.
- Die Deckungssumme gilt je Schadenereignis, als Gesamthöchstsumme oder in einer Kombination verschiedener Grenzen.
- Vom Eigner beauftragte Spezialisten werden bei Bedarf gesondert berücksichtigt.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Unterschied zwischen dem Wert der Yacht und der vertraglichen Haftungshöchstgrenze der Werft. Der ICOMIA-Leitfaden enthält Bestimmungen zu Gesamtschadenansprüchen und vereinbarten Deckungsgrenzen der Schiffsreparatur-Haftpflichtversicherung. Die auf einem Versicherungsnachweis genannte Summe darf daher nicht losgelöst vom Vertrag betrachtet werden.
Geben Sie sich nicht mit der pauschalen Auskunft zufrieden, alle Subunternehmer seien mitversichert. Führen Sie den Elektriker, den Motorenspezialisten und den vom Eigner beauftragten Anbieter für Audio- und Videosysteme im Zuständigkeitsplan auf. Lassen Sie die jeweiligen Regelungen prüfen, bevor diese Unternehmen an Bord gehen.
Heißarbeiten brauchen einen Erlaubnisschein und eine benannte Brandwache
Nicht nur Schweißen birgt die Risiken von Heißarbeiten. Die US-Arbeitsschutzbehörde OSHA nennt in ihren Sicherheitshinweisen für Werften auch Schleifen, Brennen, Bohren und ähnliche funkenerzeugende Arbeiten. Das ist selbst bei scheinbar kleinen Arbeiten im Bereich von Kabelwegen, Isolierungen und verdeckten Hohlräumen relevant.
Für Arbeiten auf US-Werften schreibt die OSHA unter bestimmten Gefahrenbedingungen eine Brandwache vor. Dazu zählen Situationen, in denen Funken durch Öffnungen gelangen können oder sich auf der gegenüberliegenden Seite eines Schotts brennbare Materialien befinden. Während der Heißarbeiten darf die Brandwache keine anderen Aufgaben übernehmen. Der Schweißer kann diese Funktion nicht gleichzeitig ausüben.
Nach der US-Vorschrift muss die Brandwache mindestens 30 Minuten nach Abschluss der Arbeiten vor Ort bleiben, sofern nicht der Arbeitgeber oder dessen Vertreter den gefährdeten Bereich überprüft und feststellt, dass keine weitere Brandgefahr besteht. Dies ist weder eine weltweit geltende Versicherungsbedingung noch eine Erlaubnis, strengere Werftvorgaben oder Versicherungsauflagen zu ignorieren.
Bitten Sie den Projektleiter vor Freigabe der Arbeiten, Folgendes zu dokumentieren:
- Den Aussteller des Erlaubnisscheins und den genauen Arbeitsort.
- Die für die Brandwache eingesetzten Personen und die jeweils zu überwachenden Bereiche.
- Den Schutz oder die Entfernung brennbarer Materialien in der Nähe.
- Die Verfügbarkeit von Feuerlöschern und Kommunikationsmitteln für den Notfall.
- Die Regelungen für Nachkontrolle und Brandwache nach Arbeitsende.
- Jede vorübergehende Beeinträchtigung von Brandmelde- oder Löschsystemen.
Wird ein zusätzlicher Schweißbedarf entdeckt, halten Sie zunächst inne. Lassen Sie die Arbeiten versicherungsseitig prüfen, bevor das Unternehmen beginnt, statt sie im Nachhinein als beiläufige Wartung zu beschreiben.
Eine 6-Millionen-Euro-Yacht zeigt die Schwäche einer Haftungsgrenze von 600.000 Euro
Nehmen wir als Beispiel eine 30-Meter-Motoryacht mit einem Versicherungswert von 6 Millionen Euro, die im November 2026 für ein fünfmonatiges Refit im Wert von 600.000 Euro in eine Werft in Barcelona geht. Dies sind Planungsannahmen, keine Marktangebote. Zu den Arbeiten gehören Lackreparaturen, der Ausbau von Maschinen und einige Stahlbauarbeiten.
Angenommen, der vorgesehene Vertrag begrenzt die Haftung der Werft auf den Auftragswert. Ein hypothetischer Brandschaden von 2 Millionen Euro würde diese Grenze um 1,4 Millionen Euro übersteigen. Dabei sind die rechtliche Wirksamkeit der Haftungsgrenze, Selbstbehalte oder andere Versicherungsbedingungen noch nicht berücksichtigt.
Diese Rechnung sagt nicht aus, was der Versicherer des Eigners zahlen würde. Sie zeigt das Risiko, das vor der Unterschrift geklärt werden muss. Folgende praktische Optionen sollten besprochen werden:
- Eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Haftungshöchstgrenze der Werft.
- Die schriftliche Zustimmung des Versicherers des Eigners zu dieser Regelung.
- Der Abschluss einer ausdrücklich vereinbarten Deckungserweiterung oder einer projektspezifischen Absicherung.
- Eine andere vertragliche Risikoverteilung oder die Wahl einer anderen Werft.
Das Projektbudget sollte einen eigenen Posten für eine gegebenenfalls angebotene Zusatzprämie, erforderliche Besichtigungen und die Vertragsprüfung enthalten. Setzen Sie dafür nicht einfach einen pauschalen Prozentsatz des Refit-Preises an. Holen Sie konkrete Konditionen für diese Yacht, diese Werft und diese Leistungsbeschreibung ein.
Trennen Sie das Arbeitsbudget von 600.000 Euro vom Versicherungswert der Yacht von 6 Millionen Euro. Beide Beträge beantworten unterschiedliche Fragen. Keiner sollte stillschweigend zur Deckungsgrenze für den jeweils anderen werden.
Stellen Sie die Unterlagen für die Zustimmung vor Zahlung der Werftanzahlung zusammen
Ein sinnvoller administrativer Ablauf sieht die Versicherungsprüfung vor einer verbindlichen, vorbehaltlosen Zusage an die Werft vor. Nutzen Sie den folgenden Ablauf als Eigner-Checkliste. Planen Sie zusätzliche Zeit ein, falls der Versicherer geänderte Bedingungen oder weitere Informationen benötigt.
- Reichen Sie die Projektbeschreibung ein. Nennen Sie die Yacht, den Werftstandort, die Termine, die Leistungsbeschreibung und den voraussichtlichen Auftragswert.
- Benennen Sie besondere Risiken. Heben Sie Heißarbeiten, strukturelle Änderungen, den Ausbau von Maschinen, Hebevorgänge und vorübergehende Einschränkungen von Sicherheitssystemen hervor.
- Legen Sie den vollständigen Vertrag vor. Dazu gehören allgemeine Bedingungen, Anhänge, Subunternehmerbedingungen und sämtliche vorgesehenen Verzichtserklärungen.
- Reichen Sie Versicherungsnachweise der ausführenden Unternehmen ein. Bitten Sie den Berater, die Nachweise mit den vertraglichen Verpflichtungen abzugleichen.
- Holen Sie die schriftliche Entscheidung des Versicherers ein. Bewahren Sie Nachträge, akzeptierte Verzichtserklärungen, geänderte Selbstbehalte und Angaben zur Zusatzprämie gemeinsam auf.
- Führen Sie ein Änderungsprotokoll. Legen Sie wesentliche Abweichungen von der genehmigten Leistungsbeschreibung oder vom Zeitplan erneut zur Prüfung vor.
Diese Checkliste orientiert sich an den Anforderungen veröffentlichter Yachtversicherungsbedingungen zur Vorabmeldung, zu Arbeitsbeschreibungen, zur Versicherung der ausführenden Unternehmen und zu Regressrechten. Sie bedeutet nicht, dass jede Police genau dieselben Unterlagen verlangt.
Vermeiden Sie eine Anfrage, die lediglich wissen will, ob die Yacht „in der Werft versichert“ ist. Bitten Sie um eine Antwort, die sich ausdrücklich auf die eingereichte Vertragsfassung, die Leistungsbeschreibung und die Termine bezieht. Eine Eingangsbestätigung für Unterlagen ist nicht dasselbe wie die Zustimmung zur Übernahme des Risikos.
Schließen Sie die Versicherungsprüfung vor der ersten Reise nach dem Refit ab
Erstellen Sie eine Übergabecheckliste für das Zuwasserlassen, die Inbetriebnahme der Maschinen und die Probefahrten. Lassen Sie sich den geltenden Versicherungsschutz, den zugelassenen Personenkreis für den Betrieb und etwaige noch offene Versicherungsauflagen bestätigen, bevor die Yacht die Werft verlässt. Achten Sie darauf, dass eine Deckungserweiterung nicht ausläuft, während sich die Fertigstellung in den nächsten Monat verschiebt.
Prüfen Sie den Versicherungswert unabhängig von der Schlussrechnung. Yachtpolicen mit vereinbartem Versicherungswert können bei einem gedeckten Totalverlust den vereinbarten Betrag auszahlen. Die vom Versicherer akzeptierte Summe ist daher entscheidend. Eine Refit-Rechnung über 600.000 Euro bedeutet für sich genommen keine vereinbarte Erhöhung des Versicherungswerts um 600.000 Euro.
Halten Sie für diese Prüfung datierte Fotos, Inbetriebnahmeberichte, Rechnungen und die abschließende Leistungsbeschreibung bereit. Gleichen Sie auch ausgebaute Ausrüstung und Wertsachen mit den jeweiligen Lagerungsregelungen ab. Versicherer empfehlen, hochwertige Gegenstände zu erfassen, die während eines Refits von Bord genommen werden sollen, und eine sichere externe Lagerung in Betracht zu ziehen.
Kurz gesagt
- Holen Sie die schriftliche Zustimmung des Versicherers ein, bevor Sie sich an den Werftvertrag binden.
- Prüfen Sie Haftungsgrenzen und Regressverzichte im Zusammenhang mit den Versicherungsbedingungen der Yacht.
- Prüfen Sie die Versicherungen der ausführenden Unternehmen, statt sich allein auf die ausgewiesene Deckungssumme zu verlassen.
- Lassen Sie zusätzliche Heißarbeiten und wesentliche Änderungen des Arbeitsumfangs erneut freigeben.
- Klären Sie vor der Abreise Fertigstellungstermine, Regelungen für Probefahrten und den Versicherungswert.
Allgemeine Information: Regeln, Steuern und Preise ändern sich und hängen von Ihrer Situation ab. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung von einem qualifizierten Berater beraten.
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